Erste Hilfe für Jeden
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Unternehmer haben gegenüber Ihren Angestellten sowie etwaigen Kunden eine Fürsorgepflicht, hier ist es wichtig die Mitarbeiter im Bereich der Notfallmedizin / ErsteHilfe auszubilden oder regelmäßig fortzubilden.

Darüber hinaus sind Unternehmer gemäß der BGV - A1 verpflichtet Ihre Mitarbeiter in Erster Hilfe auszubilden bzw. weiterzubilden. Da die Bereufsgenossenschaften die Unternehmer verpflichten, übernehmen diese auch Prozentual die Kosten der Ausbildung in Erster Hilfe.

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für die Ausbildung wie nachfolgend dargestellt, welche jedoch bei Schichtbetrieben, Montagebetrieben oder mehreren Fillialen nach oben verändert werden müssen. Es muss immer ein Ersthelfer anwesend sein

Verwaltungs- und Handelsbetriebe, ab 20 Mitarbeiter, 5% der Mitarbeiterzahl des Unternehmens

sonstige Betriebe, ab 20 Mitarbeiter, 10% der Mitarbeitzahl des Unternehmens

 

Hier musss einmalig ein Grundkurs mit einer Dauer von 12 Stunden (a´60 Minuten) besucht werden, welcher spätestens nach zwei Jahren durch ein Training mit einer Dauer von 6 Stunden (a´60 Minuten) aufgefrischt wird. Insofern nicht innerhalb zwei Jahren das Training besucht wird, muss erneut der Grundkurs besucht werden.

Sowohl der Grundkurs als auch das Training beinhalten die wichtigsten Maßnahmen wie z.B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Seitenlage, Notruf, jedoch sind im Grundkurs die Themen ausführlich und beinhalten zusätzlich noch Tehmen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Krampfall oder das vorstellen des AED.


Die Kosten für den Erste Hilfe Kurs als auch das Erste Hilfe Training werden seitens der Berufsgenossenschaften übernommen. Sie als Unternehmen müssen keine Zahlung leisten, lediglich die Teilnehmer müssen Sie, wie ebenso die Räumlichkeiten stellen.

Zur Bestätigung und Übernahme der Kosten wird seitens des Unternehmens die zugehörige Berufsgenossenschaft inklusive Mitgliedsnummer benötigt. Mit einem Stempel und Unterschrift bestätigt das Unternehmen die Ausbildung.

Das hierzu standardisierte Formular der Berufsgenossenschaften stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.

Bitte beachten Sie jedoch, sollten Sie der Landesunfallkasse (LUK) oder Gemeindeunfallversicherung (GUVV) angehören müssen Sie den Kurs im Vorfeld genehmigen lassen, da diese beiden Träger eine nachträgliche beantragung ablehnen und Sie die Kosten eigens zahlen müssten.


Sowohl der Erste Hilfe Grundkurs als auch das Erste Hilfe Training werden Deutschlandweit angeboten. In vielen Städten und Regionen ist es bereits möglich, dass Sie einen dieser Kurse in Ihrem Unternehmen ohne zusätzliche Kosten abhalten können.
Achten Sie auch darauf, dass Sie einen für Sie optimalen Kurs erhalten. Die Berufsgenossenschaften schreiben zwar das "Grundgerüst" vor, jedoch ist der Kurs auf den Betriebsschwerpunkt zu gestalten. Spezielle Maßnahmen oder Möglichkeiten sollten in diesem Kurs besprochen werden, nur so hat dieser Kurs auch das Ziel erreicht.
Denken Sie aber bitte daran: Ein Kurs mit Teilnehmern aus unterschiedlichen Unternehmen kann nie so angepasst werden wie Sie es bräuchten, buchen Sie daher, falls möglich einen seperaten Kurs.

Sollten Sie Fragen zu den Kursen, den Inhalten oder den verschiedenen Möglichkeiten zur gestaltung haben, Sie Fragen zu den Kosten, Dauer oder andere Fragen und Wünsche haben, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht.