Erste Hilfe für Jeden
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StGB § 323c - Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Was bedeutet das?
Gemäß §323c StGB muss jeder Hilfe leisten. Jedoch steht vor der Hilfeleistung immer das eigene Leben. Der Eigenschutz ist immer an erster Stelle und erst im zweiten Moment kommt der verletzte.
Selbstverständlich müssen Sie trotzdem helfen, so können Sie den Notruf tätigen oder andere Passanten anhalten und gefährden nicht Ihr eigenes Leben.

Für den Ersthelfer bedeutet dies, helfen muss man zu jederzeit, jedoch ist das eigene Leben wichtiger und Sie brauchen sich nicht Gefahr bringen. Ebenfalls sind Folgeverletzungen Straffrei insofern Sie sich um das Leben als höchstem Gut kümmerten. Hier ist es erforderlich die Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung durch zuführen, Blutungen zu stoppen und den Notruf zu tätigen. Den bei einer Bewusstlosen Person, einem Herzkreislaufstillstand oder einer starken Blutung sind die drei wichtigsten Organe Herz - Lunge - Gehirn betroffen und ohne die Maßnahme hat der Patient keine Überlebenschance. Haben Sie dem Patienten jedoch leider beim drehen in die Seitenlage einen Arm gebrochen ist diese Folgeverletzung straffrei.

BGV A1 Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte und beinhalten auch die Anzahl der Ersthelfer, Anzahl der Verbandkästen, Betriebssanitäter sowie die Ausbildungen in Erster Hilfe.
So hat jedes Unternehmen bis zu 20 Mitarbeitern einen Ersthelfer vorzuhalten. Ab 20 Mitarbeiten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben 10% in Erster Hilfe ausgebildet sein. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass immer ein Ersthelfer anwesend ist, bei Baustellen, Schichtbetrieben oder Filiallbetrieben erhöht sich demnach die Anzahl der Ersthelfer. Die Mitarbeiter haben hier einen Erste Hilfe Kurs mit einer Dauer von 12 Stunden a´60 Minuten und in einem Zeitrahmen von zwei Jahren ein Erste Hilfe Training zu 6 Stunden a´60 Minuten nachzuweisen. Beide Kurse beinhalten die Grundlegenden Maßnahmen wie Seitenlage, Notruf, Herz-Lungen-Wiederbelebung wobei der Erste Hilfe Kurs ausführlicher gestaltet ist.

Die gesamte Unfallverhütungsvorschrift können Sie sich gerne hier nachlesen.

Erste Hilfe für Jeden steht Ihnen gerne für alle Fragen sowie Beratung zur Seite und hilft Ihnen die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch per 0700 0603 1978, als Fax per 0321 2121 0021 oder auch per Mail.